Merkblatt

 

Reisedokumente
Für die Einreise nach Rumänien wird ein gültiger Reisepass oder eine ID benötigt.

 

Währung

Rumänischer Leu (Ron)

1 Schweizer Franken = 3.9515 Rumänische Leu

(Stand Januar 2018)

 

Reisekosten

Jeder Teilnehmende trägt die Kosten für Flug, Anteil-Mietwagen, Unterkunft und Verpflegung selbst.

 

Versicherungen

Annullierungsversicherung, Reiseversicherung, etc. ist Sache der Teilnehmenden.

Die Teilnehmenden reisen auf eigenes Risiko.

Eine Gönnerschaft bei der Rega wird empfohlen.

 

Mietwagen

Vor Übernahme und bei der Abgabe ist der Zustand des Fahrzeuges zusammen mit dem Vermieter zu kontrollieren und das Übergabeprotokoll unterzeichnen zu lassen. Es empfiehlt sich, Fotos vom Zustand des Mietfahrzeuges zu machen.

Das Mieten des Fahrzeuges wird zentral organisiert.

 

Arbeiten im Shelter

Alte Kleider und Schuhe (ev. Gummistiefel) und Arbeitshandschuhe mitnehmen. Je nach Wetterverhältnissen kann es sehr „schlammig“ werden.

Eine Reiseapotheke für kleinere Verletzungen sollte ebenfalls nicht fehlen.

 

Impfungen

Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Es wird jedoch eine gültige Tetanusimpfung oder die Rücksprache mit dem Hausarzt empfohlen.

 

Generelle Reisehinweise

Quelle EDA Januar 2018

 

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist abseits der Hauptstrassen oft schlecht.

Allfällige Verkehrsbussen müssen in bar bei einer Filiale der CEC-Bank bezahlt werden, auf der Verwaltung der Stadt (Abteilung lokale Steuern und Gebühren) oder beim Zollbüro an der Grenze. Eine Überweisung aus dem Ausland ist nicht möglich.

 

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille)! Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden streng geahndet.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von zwei bis sieben Jahre geahndet werden.

 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet. Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz. Bei Arzt- und Krankenhausbehandlung muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.

 

(Muster der Europäischen Krankenversicherungskarte)

Diese Karte wird von Ihrer Krankenkasse ausgestellt, bei der Sie die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) abgeschlossen haben und verleiht Ihnen den Anspruch auf Leistungen, die sich während Ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen.

Bitte überprüfen, ob die Auslanddeckung eingeschlossen ist.

 

 

 

Nützliche Adressen

Wenn Sie in Rumänien in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA melden.

 

Helpline EDA
Effingerstrasse 27, 3003 Bern
Telefon: +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33
Mail:

 

Kontakt in Rumänien

Regional consular center South-eastern Europe
Embassy of Switzerland

16-20 Grigore Alexandrescu Str.
4th Floor
010626 Bucharest / Romania

Telefon: +40 21 206 16 00
Mail:

 

Grundsätzlich werden wir von unseren Partnern vor Ort  bestens betreut.